Corona Regeln
ACHTUNG ES GILT DIE ALARMSTUFE II SEIT 04.12.2021: 2G+
Die Verantwortung der Einhaltung der folgenden Regeln obliegt dem Buchenden. Der Buchende hat vor Antritt der Stunde dafür Sorge zu tragen, dass nur Mitspieler die Halle betreten, die u.g. Voraussetzungen erfüllen und im Online-Buchungssystem in der entsprechenden Buchung namentlich hinterlegt sind. Beim Trainingsbetrieb ist diese Verantwortung auf den jeweiligen Trainer zu übertragen.
Der SVA-Vorstand behält sich vor, die Einhaltung der Regelung stichprobenartig zu kontrollieren.
Zutritt in die Tennishalle:
Zutritt für geimpfte oder genesene Personen nur mit negativem Schnell- oder PCR-Test, falls die Impfung oder Infektion länger als 6 Monate zurückliegt.
Ausnahmen:
- Genesene/geimpfte Personen, die ihre Auffrischimpfung („Booster“) erhalten haben
- Geimpfte mit abgeschlossener Grundimmunisierung (letzte erforderliche Einzelimpfung liegt max. 6 Monate zurück)
- Genesene, deren Infektion max. 6 Monate zurückliegt (Nachweis erforderlich)
- Kinder bis einschließlich 7 Jahre, die noch nicht eingeschult sind
- Grundschüler*innen, Schüler*innen eines sonder pädagogischen Bildungs- /Beratungszentrums einer auf der Grundschule aufbauenden Schule oder einer beruflichen Schule – gilt nur für Schüler*innen bis einschließlich 17 Jahre
- Personen bis einschließlich 17 Jahre, die nicht mehr zur Schule gehen (tagesaktueller Antigen-Test erforderlich)
- Personen, die sich aus medizinischen Gründe nicht impfen lassen können (ärztlicher Nachweis notwendig) (tagesaktueller Antigen-Test erforderlich)
- Personen, für die es keine allgemeine Impfempfehlung der STIKO gibt (tagesaktueller Antigen-Test erforderlich)
- Schwangere und Stillende, da es für diese Gruppen erst seit dem 10. September 2021 eine Impfempfehlung der STIKO gibt (gilt nur bis 10. Dezember 2021) (tagesaktueller Antigen-Test erforderlich)
Nutzung der SVA Tennishalle
Trainings- und Spielbetrieb
Trainings/Spielbetrieb | Maskenpflicht im kompletten Innenraum (außer Sportbereich) Zutritt und Teilnahme gemäß aktueller CoronaVO |
Teilnehmererfassung | Buchungsliste SVA (Tennishalle) |
Anzahl Teilnehmer | keine Beschränkung |
Corona Schnelltest | Die Trainer*innen dürfen als Vertreter des Vereines einen Corona Schnelltest durchführen |
Reinigung/Desinfektion | Vor und nach der Nutzung sind die genutzten Sportgeräte zu reinigen/desinfizieren |
Nutzung der Kabinen
Kabinennutzung | Maskenpflicht im kompletten Innenraum (außer Dusche) max. 4 Personen gleichzeitig |
Duschen | max. 1 Person gleichzeitig |
Abholung | Die Zutrittsbeschränkung gilt nicht bei Abholung von Jugendlichen durch die Erziehungsberechtigte. Hier ist ein kurzer Zutritt mit Maske in den Innenbereich erlaubt |
WC Nutzung | mit Maske möglich |
grundsätzlich
Kabinennutzung | die Kabine ist ausschließlich zum Umziehen und Duschen zu nutzen d.h. nach Zugang sofort umziehen/duschen und sofort wieder den Innenbereich verlassen. Keine Verbleib in den Innenräumen. Prinzip des der zeitversetzten Nutzung ist zwingend anzuwenden |
Zuschauer | es sind keine Zuschauer erlaubt, da die Kontaktverfolgung sowie die Prüfung durch den SVA nicht gewährleistet werden kann |